...

...

Sonntag, 29. März 2015

Das Emotionale der Formel 1

Ein Indikator für gute Unterhaltung ist die Empfindung von geweckten, erzeugten Emotionen. Auch um das zu erleben gehen Leute ins Kino, ins Theater und in die Oper.
Oder sie schauen Formel 1. 
Wenn die Tränen rollen und man überwältigt ist von der Außergewöhnlichkeit des Geschehens dem man gegenwärtig wird, ist das Erlebnis stark genug um anzudauern. Nicht nur in diesen Stunden, sondern darüber hinaus den ganzen Tag. Solche Erlebnisse werden Teil der eigenen Erinnerung an große Momente.

Heute war solch ein großer Moment. Sebastian Vettel hat nach einer Saison, in der für ihn nichts mehr lief, in der eine neue Motorengeneration Einzug in die Formel 1 hielt und sein ehemaliger Rennstall mit Renault keine Konkurrenz mehr für die Überlegenheit von Mercedes-Benz darstellte, ein grandioses Comeback performt.

Freitag, 13. März 2015

BVerfG-Urteil verwirft Privilegierung christlich-abendländischer Kulturwerte

Drei Sätze des Schulgesetzes von NRW sind Gegenstand des heutigen BVerfG-Urteils. Doch nur der dritte Satz wurde komplett verworfen. Er lautet wie folgt:
Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1. 
Die Verfassungsrichter sehen in diesem Satz eine unzulässige Privilegierung, weil er gegen das grundgesetzlichen Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen verstößt.

Was auf den ersten Blick schockierend sein mag, eröffnet auf den zweiten die Möglichkeit religiösen Bekundungen durch Lehrkräfte Einhalt zu gebieten.

Donnerstag, 12. März 2015

Lehrerinnen mit Kopftuch

Morgen wird laut "Tagesschau", die sich wiederum auf die linke "tageszeitung" beruft, ein Urteil zum Kopftuchstreit gefällt, dass schon am 24. September 2003 so begründet wurde wie es vermutlich auch morgen vom BVerfG begründet werden wird. Und nicht korrigiert, wie die "Tageschau" ähnlich frohlockend behauptet wie die "tageszeitung".
Ich will mich hier nicht lange wundern, warum die "Tagesschau" diesen, den Kulturkampf herbei schreibenden, Artikel in ihrer Hauptsendung bringt. Exklusiv und trotz der Bitte des BVerfG bis zur Bekanntgabe des Vollständigen Urteils zu warten.

Vielmehr möchte ich aus dem Urteil von 2003 zitieren, weil schon damals, ebenfalls entgegen der Meldung der "Tagesschau", ein generelles Verbot als verfassungswidrig begründet wurde.
Denn das BVerfG sah damals schon das Kopftuch nicht als "ein nicht aus sich heraus religiöses Symbol" an:

Dienstag, 10. März 2015

Echte Lügen eines echten, lupenreinen Demokraten.

Vor über einem Jahr, als bewaffnete Einheiten die Krim besetzten, wurde noch viel gerätselt wer diese wohl sein mögen. Wer sich damals festlegte und die naheliegendste Vermutung mit der neuen Militärdoktrin von Putin neu eingesetztem Generalstabschef Gerassimov verband, wurde bestenfalls belächelt.
Russische Soldaten konnten es auf keinen Fall sein, vielleicht durchgeknallte Separatisten oder Provokateure. Noch Monate nach Beendigung der Inbesitznahme der Halbinsel durch Russland wurde der Begriff der Annexion für völlig unzutreffend abgelehnt und nur in wenigen Medien verwendet.

Vor drei Wochen gab es einen Artikel im auf SPIEGEL ONLINE, über die Veröffentlichung  eines Dokuments in einer russischen Tageszeitung, das belegt, dass die Annexion vor dem Referendumsbeschluss des unter militärischer Besetzung durch getarnte russische Spezialkräfte stehenden Parlaments der Krim, geplant war. Auch die Echtheit dieser Meldung wurde angezweifelt.
Putinversteher räumen nur ein, was das Objekt ihrer Bewunderung geruht, zu verlautbaren.

Was nun geschah.
Der Propagandachef und Oberbefehlshaber der russischen Streitkräfte gab in einer TV-Produktion unumwunden zu, am 23. Februar 2014 angeordnet zu haben, damit zu beginnen, "die Krim zurück nach Russland zu holen".