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Dienstag, 4. August 2015

Keine Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland

In Deutschland ist ein übergelaufener Spion wie Snowden ein Held. Nicht nur in der Öffentlichkeit, nein, auch unter Parlamentariern und in der Exekutive. 
Es scheint in diesem Land keine Grenze zu geben für die Veröffentlichung von als geheim eingestuften Dokumenten. So als könnte der Wunsch den Staat komplett nackig und gläsern machen zu wollen auf einen selbst zurückfallen, beeilen sich die Kämpfer für die totale Transparenz zu betonen, wie sehr ihnen der Datenschutz am Herzen läge. Der Schutz eigener Daten - vor allem. 

In dem Maß wie dieser Schutz beinah paranoid als ein Kampf gegen Windmühlen dargestellt wird, sinkt die Notwendigkeit des Schutzes von als geheim eingestuften staatlichen Dokumenten gegen null. Gleichgültig ob dabei andere Personen zu schaden kommen können. Selbst schuld, wieso arbeiten sie für einen Geheimdienst.
Diese Staatsferne bei gleichzeitiger Einforderung einer Rundumsorglos-Staatsversorgung durch einen Sozialstaat der schneller wächst als die Wirtschaft und das BIP hat einen Geschmack von Syriza. 
Hier liegt möglicherweise nicht ein kultureller, sondern ein zivilisatorischer Unterschied zwischen der Welt Kontinentaleuropas und der der Angelsachsen. 

Wie in Griechenland wird auch in Deutschland der Staat immer mehr als etwas Feindliches angesehen. Ihm wird Raffgier, Überwachung und Meinungsmanipulation unterstellt, gerade so wie jeder Diktatur. 
Mauerfall? Untergang der SED-Diktatur? Fehlanzeige, zwei Systeme verschmolzen zu einem neuen. Eine Art gesellschaftspolitischer Dialektik.
Solch einer Herrschaft wird kein Geheimnis zugestanden. Ob es Parlamentarier im Kontrollgremium für die Nachrichtendienste sind, die trotz vereinbarter Vertraulichkeit Informationen weitergeben oder Hacker aus Deutschland feindlich gesinnter Staaten die den gesamten Informationsfluss des Parlaments abschöpfen oder Mitglieder von Verhandlungsteams die Zwischenergebnisse öffentlich machen und damit der Gegenseite in die Hände arbeiten... Sie alle genießen mindestens Welpenschutz, wenn nicht Bewunderung. Was man wohlwollend als Akte eines obsessiven Narzissmus ansehen könnte und weniger wohlwollend als Teil eines Cyberwar, wird als Kampf für die Pressefreiheit verklärt.
Weil es gegen den Staat geht. Da kann draufgehauen werden wo man will, getroffen wird immer der richtige. 
Das ist so irrational, dass man als Krönung für den Schutz der eigenen Daten auch noch diesen Prügelknaben in die Pflicht nimmt.

Nun fällt es auch mir schwer anzunehmen, dass die Leute von netzpolitik.org Landesverräter sind, nachdem was sie veröffentlichten. Aber meine Sicht ist dabei nicht relevant. 
Denn wäre dies so, würden die Lautesten in der Öffentlichkeit ungewählt bestimmen, was geheim und was ein Verrat ist. Für diese Einschätzung gibt es Fachleute die das zu beurteilen fachlich in der Lage sind. Nicht nach irgendeinem Bauchgefühl sondern auf Grundlage von Fakten und Gesetzen. 

Wem jedes Maß an schlechtem Gewissen abgeht, der irgendwie an geheime Dokumente kommt und dabei ist diese zu veröffentlichen, stellt u.U. eine Gefahr nicht nur für den Staat, dessen geheimer Dokumente er habhaft wurde, dar, sondern auch für Personen die mit diesen Informationen im Zusammenhang stehen.

Soll es wirklich keine Grenze geben solch ein Handeln einschränken? Soll der deutsche Staat keine Geheimnisse mehr bewahren dürfen? Gibt es keine Verantwortung für die, die veröffentlichen? 
Das geht in dieser Zeit jeden an. Nicht nur Journalisten, denn jeder kann innerhalb von Minuten zum Blogger werden. Jeder kann veröffentlichen, was er in die Hände bekommt.

In einer Informationsgesellschaft wo Datenmengen in relevanter Größe weitergegeben werden können, ohne dass auch nur ein Köfferchen den Besitzer wechselt, wird früher oder später eine Grenze gezogen werden müssen. 
Einer Gesellschaft die das nicht für notwendig erachtet, ist seine Existenz als Staat ebenso gleichgültig, wie die Konsequenzen aus der Veröffentlichung. Glücklicherweise ist den meisten in unserem Land fremd was es heißt, unter einer Fremdherrschaft leben zu müssen. Manche nehmen an, ihr derzeitiges Dasein entspräche solch einer Situation und andere wiederum sehnen sich nach Fremdherrschaft, weil sie mit ihrer Nationalität hadern. Beide Standpunkte sind Extreme und sollten nicht durch öffentlichen Druck Geltung erhalten, in dem sie den Gesetzgeber überflüssig machen. 

Solche Grenzen sollten aber auch nicht von der Exekutive aufgehoben werden können, in dem sie als Puppet Master der Judikative auftritt. Deutschland hat Rechtsstaatsdefizite und einer davon ist die Weisungsbefugnis des Justizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt. 
Die müsste endlich aufgehoben werden. Aber danach sieht es keinesfalls aus. Das ganze Land und unsere freie Presse freut sich derzeit über das Durchregieren der Bundeskanzlerin und ihres Justizministers. 
Dass dabei so etwas wie das Opportunitätsprinzip angeordnet wurde, obwohl eine Anzeige existiert, ist der vom nun ehemaligen Generalbundesanwalt Harald Range zu recht kritisierte "unerträgliche Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz". 
Die, nebenbei gesagt, in Deutschland ganz offensichtlich nicht existiert. 

Das ist nicht so neu. 
Neu ist für mich, auf welch breiter Akzeptanz diese nicht existierende Unabhängigkeit der Justiz ruht. 

Die Basis schein mir ähnlich breit zu sein, wie die Akzeptanz des politisch korrekten Denkens.

Erling Plaethe

4 Kommentare:

  1. Treffende Beobachtungen, lieber Erling. Der Einfluss der Exekutive auf die Justiz hat in Deutschland Tradition, und zwar keine schöne: http://erlingsblog.blogspot.de/2015/08/keine-unabhangigkeit-der-justiz-in.html

    Gruß Petz

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  2. Lieber Petz, wolltest Du mir noch einen Link hinterlassen? Mir hat Dein Beitrag auf Zettels Raum: http://zettelsraum.blogspot.de/2015/08/meckerecke-die-prd.html
    sehr gefallen und da ich ihn erst nach der Veröffentlichung meines Beitrages hier gelesen habe, fielen mir Ähnlichkeiten auf.
    Ja klar, die Exekutive steht über den anderen zwei Gewalten. Wenn sie sie nicht sogar dominiert. Es besteht m.E. sogar die Gefahr einer Verschmelzung zu einer Gewalt, die dann flankiert wird von der Presse (die dann spüren wird, dass es ohne Rechtsstaat und Gewaltenteilung kaum noch Pressefreiheit gibt) und der öffentlichen Meinung (repräsentiert von Shitstorm-Aktivisten und "gesellschaftlich relevanten Gruppen").
    Im Tagesspiegel fordern heute Journalisten in einem offenen Brief an die Bundesregierung die Einstellung der Ermittlungen. So als hätten wir hier Zustände wie in einer Despotie, wo der Herrscher bestimmt, gegen wen ermittelt, wer angeklagt wird und wer welche Strafe erhält. Offenbar leben die in einer Zukunft, die hoffentlich noch für veränderbar ist.
    Es stellt sich für mich wirklich die Frage, wie die Pressefreiheit von Leuten verteidigt werden kann, denen die Gewaltenteilung und der Rechtsstaat keinen Pfifferling wert zu sein scheint.

    Viele Grüße Erling

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    1. Ja, den hier: http://www.flechsig.biz/DJZ34_CS.pdf . Das zeigt den absoluten Tiefpunkt der Gewaltenteilung in der Deutschen Geschichte in seiner theoretischen Legitimation.



      Aber auch die jetzige Gewaltenteilung hat Lücken:
      Dass Legislative und Exekutive verschränkt sind, ist im Parlamentarismus immer klar, sowas lässt sich effektiv nur durch ein präsidentielles System vermeiden. Zum Anderen gibt es auch Verschränkungen zwischen Legislative und Judikative, in Form des Bundesverfassungsgerichts, das immer häufiger legislativ auftritt.

      Gruß Petz

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  3. Ich will gar nicht einer starren Trennung der Gewalten das Wort reden. Was mir auffällt ist die Dominanz der Exekutive. Das Weisungsrecht des Justizministers kollidiert offenbar mit der Rechtsauffassung des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte des BGH.
    Ich zitiere aus dem Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/politik/heiko-maas-und-der-fall-netzpolitik-org-staatsanwaltschaft-berlin-prueft-strafvereitelung-im-bundesjustizministerium/12149550.html):
    "Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die bis hin zu dessen Entlassung geführt hat. Es ist der Eindruck entstanden, dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme. Die Expertise eines neutralen Gutachters sollte offenbar durch ein Behördengutachten des Ministeriums ersetzt werden."
    Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft eine "Strafvereitelung im Amt", während die die Entlassung von Generalbundesanwalt Range forderten nicht genug bekommen und nun auch noch die Entlassung desjenigen sehen wollen, der die Anzeige erstattete. Der Verfassungsschutzpräsident Maaßen hat sich schuldig gemacht, weil er anzeigte, dass Daten gestohlen wurden und denen die sie veröffentlichten eine Verantwortung dafür zuschrieb. Ob er damit richtig oder falsch liegt bestimmt nicht Herr Maas.
    Es ist höchste Zeit dass dieses Weisungsrecht zumindest in Frage gestellt wird. Und zwar mit Nachdruck.

    Vielen Dank für den sehr aufschlussreichen Link, der mir in vielerlei Hinsicht zu denken gibt, zumal er von Carl Schmitt stammt.

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